7. Dezember 2020 und 12. April 2021 erfolgten Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (MIKA-Akten S. 101; 166; 366; 378). Mit Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 17. Juli 2009 wurde der Beschuldigte wegen rechtswidrigen Aufenthalts schuldiggesprochen (UA act. 164). Am 12. November 2010 erfolgte sodann eine Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz durch das Bezirksamt Aarau (MIKA-Akten S. 220). Dies führt vor Augen, dass der Beschuldigte bereits wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und damit die hiesige Rechtsordnung missachtet hat.