Im Gegenteil bestehen ganz erhebliche Zweifel an seiner zukünftigen Legalbewährung. Dies zeigen denn auch seine Verurteilungen in der Vergangenheit, die im Rahmen der Landesverweisung bei der Gesamtwürdigung der Integration des Beschuldigten auch berücksichtigt werden dürfen, wenn sie nicht oder nicht mehr im Strafregister erscheinen, sich jedoch aus den MIKA-Akten ergeben. So wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl des Bezirksamts Kulm vom 10. September 2004 wegen Drohung, Hausfriedensbruchs und geringfügiger Sachbeschädigung schuldig gesprochen (MIKA-Akten S. 49 f.).