Er selbst hat angegeben, wegen seiner Arbeitstätigkeit in die Schweiz eingereist zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Zur Frage, weshalb er im Iran seine Tötung befürchte, gab der Beschuldigte lediglich pauschal an, ein Problem mit der aktuellen Regierung zu haben und dass er einen Protest organisiert habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Zu diesem Protest sei es jedoch erst im Jahr 2008 in der Schweiz, also nach seiner Ausreise aus dem Iran, gekommen. Dies führt klar vor Augen, dass die Demonstration keinen Ausreisegrund dargestellt haben kann.