4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 7 Jahre des Landes verwiesen. - 15 - Der Beschuldigte verlangt, ausgehend von der beantragten Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung statt wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einen Verzicht auf die (bei einfacher Körperverletzung nicht obligatorische) Landesverweisung (Berufungserklärung S. 2).