Vorliegend ist die Verbindung der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe mit einer Busse angezeigt, um dem Beschuldigten die Ernsthaftigkeit der Sanktion und die Konsequenzen seines Handelns deutlich vor Augen zu führen. Eine Herabsetzung der von der Vorinstanz ausgefällten Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00 erscheint nicht angezeigt, andernfalls ihr unter den vorliegenden Umständen – zumal die ausgesprochene Freiheitsstrafe sehr mild erscheint – nur noch symbolische Bedeutung zukommen könnte.