Auch die Tatsituation spricht höchstens für eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit. Immerhin war der Beschuldigte zur Vornahme von koordinierten Handlungen in der Lage, indem er C._____ zunächst aufforderte, wegzugehen, danach eine Flasche behändigte, diese zerschlug und danach gezielt gegen C._____ einsetzte. Hinzukommt, dass der Beschuldigte realisiert hat, dass er C._____ am Kopf verletzt hatte, weshalb er versucht hat, einen Krankenwagen zu alarmieren. Schliesslich konnte der Beschuldigte durch die ausgerückten Polizisten zumindest summarisch zum Tathergang direkt nach dem Ereignis befragt werden.