__ eine Hautdurchtrennung der linken Ohrmuschel und oberflächliche, kurzstreckige bzw. kleinfleckige Oberhautdefekte am Scheitel links, an der Stirn links sowie am rechten Handrücken festgestellt worden. Die ihm drohenden Schnittverletzungen hätten jedoch zu bleibenden Entstellungen des Gesichts oder einer lebensbedrohlichen Verletzung der lebenswichtigen Halsschlagader führen können. So könne dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge das Zuschlagen mit einem scharfen resp. spitzen Gegenstand wie einer zerbrochenen Flasche gegen den Kopf und Hals schwerwiegende, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen verursachen.