betreffend die körperliche Untersuchung von C._____ vom 16. November 2022 fest, dass ein Schlag mit einem scharfen Gegenstand gegen den sensiblen Kopf- und Halsbereich potenziell geeignet sei, schwere, wenn nicht gar tödliche Verletzungen zu provozieren. Da bei einem dynamischen Vorgang die Verletzungslokalisation durch den Angreifer nicht zuverlässig vorausgesehen werden könne, stelle der vorliegende Ereignishergang eine zumindest lebensbedrohliche Handlung dar (UA act. 82).