Die Gefahr einer schweren Körperverletzung bei einem Schlag mit einer zerbrochenen Glasflasche – mithin mit einem scharfen Gegenstand, welcher mit einem Messer vergleichbar ist – gegen den Kopf war besonders hoch. C._____ hätte sich, ohne dass dazu ein grosser Kraftaufwand nötig war, leicht eine lebensgefährliche Schnittverletzung im Hals- und Kopfbereich oder eine bleibende arge Gesichtsentstellung zuziehen können. So befand sich die zugezogene Verletzung am linken Ohr lediglich wenige Zentimeter von der Halsschlagader entfernt (vgl. UA act. 88).