Der Beschuldigte griff C._____ zunächst verbal an, indem er ihn aufforderte, die Örtlichkeit zu verlassen und gleichzeitig gegen den Scooter kickte (UA act. 145; act. 176; Berufungsbegründung S. 3; Protokoll, Berufungsverhandlung, S. 9). Nachdem C._____ sich weigerte zu gehen und den Beschuldigten zumindest sinngemäss beleidigte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10), behändigte der Beschuldigte unvermittelt eine Glasflasche, zerbarst diese an einem Betonpfeiler und schlug C._____ daraufhin mit der zerbrochenen Flasche gegen den Kopf-/Gesichtsbereich.