Der Beschuldigte habe dann C._____ zuerst mit seiner Faust, in der er die Flasche festgehalten habe, gegen den Oberkörper geschlagen und danach seine rechte Hand aufgezogen und die Flasche von oben herab gegen den Kopf bzw. das Gesicht von C._____ geschlagen. C._____ habe versucht, dem Schlag auszuweichen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 2.3). Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei anstatt der versuchten schweren Körperverletzung der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 StGB schuldig zu sprechen und von den Vorwürfen der versuchten Nötigung sowie der versuchten Drohung freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).