seinem Kragen gelöst, den Beschuldigten weggestossen und gesagt, dass er nicht weggehen werde. Der Beschuldigte habe eine leere Whiskeyflasche, welche er in seiner Plastiktasche gehabt habe, behändigt und diese, den Flaschenhals mit seiner rechten Hand festhaltend, gegen eine Betonsäule geschlagen, wodurch die Flasche kaputtgegangen sei. Mit der zerborstenen Flasche in der Hand sei der Beschuldigte zu C._____ gegangen und habe diesem gesagt, dass er (also C._____) es schlecht haben werde, dass der Beschuldigte ihn fertigmachen, ihn schlagen und die Flasche in seinen Hintern stecken werde. C._____ habe sich dadurch nicht einschüchtern lassen. Der Beschuldigte habe dann C.___