3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 10. Juni 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der versuchten Nötigung und der versuchten Drohung freizusprechen. Statt wegen versuchter schwerer Körperverletzung sei er wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen und maximal zu 120 Strafeinheiten zu verurteilen. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. Weiter sei die Anklagegebühr statt auf Fr. 2'500.00 auf Fr. 1'000.00 festzusetzen. 3.2. Am 23. Oktober 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 25. Oktober 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: