2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 31. August 2023 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, Probezeit 2 Jahre und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe. Er ordnete eine Landesverweisung von 7 Jahren unter Ausschreibung im SIS an, verwies die Zivilklage des Privatklägers C._____ auf den Zivilweg und entschied über die Kostenfolge.