Gegenstand Versuchte schwere Körperverletzung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 27. April 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäss Art. 122 Abs. 1 und Abs. 2 StGB [in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung] i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, versuchter Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB und versuchter Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB.