Der Beschuldigte wurde zwischen März 2019 und August 2019 insgesamt drei Mal wegen rechtswidrigen Aufenthalts und/oder rechtswidriger Einreise jeweils mit einer bedingten Freiheitsstrafe bestraft. Weder diese Vorstrafen noch die Tatsache, dass zwei Probezeiten mit Entscheid des ministero pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 6. August 2019 um jeweils ein Jahr verlängert wurden (Untersuchungsakten act. 1 f.), vermochten ihn von weiterer Delinquenz im einschlägigen Bereich abzuhalten. Eine bedingte Freiheitsstrafe hatte somit offensichtlich keine genügende spezialpräventive Wirkung auf den Beschuldigten.