Bei einem Stundensatz für die amtliche Verteidigung von Fr. 200.00 für die bis 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen von 4 Stunden bzw. von Fr. 220.00 für die ab 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen von 17 Stunden (§ 9 Abs. 3bis AnwT, zur zeitlichen Anwendung: Leitentscheid des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2) resultiert ein Betrag von Fr. 4'540.00. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von praxisgemäss 3 %, d.h. Fr. 136.20,