Es ist somit auf die in der Honorarnote aufgeführten Aufwendungen ab dem 25. April 2023, die im Zusammenhang mit dem Erstellen der Berufungserklärung angefallen sind, abzustellen. Bei den Positionen «Schreiben von Gericht, Email an Klient» vom 28. April 2023, 30. Mai 2023, 17. Januar 2023 [recte: 2024] und 26. Februar 2024 dürfte es sich um Weiterleitungen an den Beschuldigten zur Kenntnis und damit um Orientierungskopien, mithin um Sekretariatsarbeit, handeln. - 19 -