Der amtliche Verteidiger hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 74.25 Stunden zu einem Stundensatz von Fr. 280.00 sowie Auslagen von Fr. 423.80, Pauschalspesen von 3% (Fr. 619.20) und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7 % bis zum 31. Dezember 2023 und von 8.1 % ab 1. Januar 2024, gesamthaft Fr. 23'327.56 geltend gemacht. Die Kostennote führt den Aufwand für das gesamte Strafverfahren auf, weshalb der Aufwand für das Berufungsverfahren durch das Gericht auszuscheiden ist.