steht, ging es dem Beschuldigten doch offensichtlich darum, eine Tempofahrt zu filmen, womit der Gesamtschuldbeitrag des einzelnen Delikts geringer zu veranschlagen ist. In Anwendung des Asperationsprinzips erscheint eine Erhöhung der Einsatzbusse um Fr. 100.00 auf gesamthaft Fr. 600.00 angemessen. 6.5.4. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse ist ausgehend von einem Umrechnungsschlüssel von Fr. 100.00 auf 6 Tage festzusetzen (Art. 106 Abs. 2 StGB).