Der Beschuldigte hat seine linke Hand nämlich zum Bedienen des Tiptronic-Schalters auf der rechten Lenkradseite benötigt, wozu er das Lenkrad kurzzeitig vollständig losgelassen, diagonal an die rechte Lenkradseite hinübergegriffen und dort das Lenkrad mit um 180 Grad gedrehter Hand (Daumen nach unten) gehalten hat. In dieser Position war er nicht in der Lage das Fahrzeug sicher zu lenken und ohne Zeitverlust zweckmässig auf eine Gefahr zu reagieren, zumal er das Fahrzeug währenddessen auf mindestens 105.45 km/h beschleunigt hat, womit er die ihm obliegenden Vorsichtspflichten gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG missachtet hat.