dafür benötigt hat, den Schalter an der rechten Seite des Lenkrads zu betätigen, sowie aus der im Video ersichtlichen Spiegelung der rechten Hand, die dann durch die davor hindurchgreifende linke Hand verdeckt wird (Einzelbilder bei 00:03 und 00:04 unterhalb der Lüftungsschlitze), ist zu schliessen, dass der Lenker nur die linke bzw. während des Hinübergreifens kurzzeitig keine Hand am Lenkrad hatte und das Video mit dem Mobiltelefon in der rechten Hand gefilmt hat. Dass das Video, wie der Beschuldigte vorbringt, mittels Selfiestick vom Rück- oder Beifahrersitz aufgenommen worden ist, liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise.