4. 4.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 2 im Wesentlichen vorgeworfen, er habe am 10. September 2019 am Unteren Berghof in St. Urban den Personenwagen BMW M4 Coupé, BE aaa, vorsätzlich einhändig mit 115.9 km/h (122 km/h abzüglich 5 % Tachoabweichung) statt der erlaubten 80 km/h gelenkt, während er die Beschleunigungsfahrt mit seinem Mobiltelefon in der anderen Hand gefilmt habe. Während der einhändigen Beschleunigungsfahrt habe er das Lenkrad zudem mit seiner linken Hand kurzzeitig losgelassen, um auf der rechten Lenkradseite mittels Tiptronic vom dritten in den vierten Gang zu wechseln.