3.5.1. Gemäss dem Kurzbericht des Forensischen Instituts Zürich vom 31. Juli 2019 handelt es sich bei der im Video befahrenen Strecke um die Hauptstrasse zwischen Murgenthal und Rothrist, in Fahrtrichtung Rothrist (UA act. 415 ff.), woran aufgrund der Übereinstimmungen der Vergleichsbilder mit dem Video keine Zweifel bestehen. Auf dieser Strecke beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (vgl. das zu Beginn des Videos ersichtliche Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit» (2.53), welches die zuvor signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aufhebt [Art. 22 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 SSV], Art. 4a Abs. 1 lit. b und Abs. 3 VRV).