Der Beschuldigte bestreitet, der Lenker des im Video ersichtlichen Fahrzeugs gewesen zu sein. Zudem bestreitet er die Richtigkeit der polizeilichen Geschwindigkeitsermittlung sowie einen Vorsatz betreffend die Schaffung einer gefährlichen Situation (Berufungsbegründung S. 7 ff.). -6- 3.5. Mit der Vorinstanz ist erstellt, dass der Beschuldigte im fraglichen Video der Lenker des Fahrzeugs gewesen ist und mit einer Geschwindigkeit von (mindestens) 179 km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren ist: