3.4. Von der angeklagten Fahrt existiert ein Video, das aus der Perspektive des Lenkers gefilmt wurde. Auf dem Video ist ersichtlich, wie das Fahrzeug, aus dem gefilmt wird, bei Dunkelheit auf einer Hauptstrasse auf die Gegenfahrbahn wechselt, stark beschleunigt, zwei Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahn überholt, weiter auf der Gegenfahrbahn beschleunigt und danach auf die rechte Fahrbahn zurückkehrt, wobei auf dem mitgefilmten digitalen Tacho eine Beschleunigung von 65 km/h auf 216 km/h ersichtlich ist (UA act. 400, Datei 001 cf5db68d-4cb9-4fac-a306-7df87ef996d6.mp4).