Monaten und damit auf einen nicht sehr langen Zeitraum eingegrenzt, was sich in Anbetracht des im Übrigen sehr genau bestimmten Vorwurfs als genügend erweist, zumal entgegen der Ansicht des Beschuldigten nicht ersichtlich ist, dass eine Bestimmung des genauen Tatdatums möglich gewesen wäre. -5-