2. Mit Urteil vom 26. Januar 2023 sprach das Bezirksgericht Zofingen den Beschuldigten der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG (Anklagesachverhalt I.2., Geschwindigkeitsübertretung), der groben Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG (Anklagesachverhalt I.2., Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert), sowie der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 lit.