Mit an der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote macht der Rechtsvertreter des Privatklägers einen Aufwand von 11.5 Stunden à Fr. 220.00 zuzüglich der Dauer der Berufungsverhandlung mit Nachbesprechung sowie Pauschalauslagen von 3% und Mehrwertsteuer geltend. Unter Einbezug der Dauer der Berufungsverhandlung und einer kurzen Nachbesprechung resultiert ein Aufwand von 14 Stunden à Fr. 220.00, zuzüglich Pauschalauslagen (3%) von Fr. 92.40 sowie Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung von insgesamt Fr. 245.50 (7.7 % auf Fr. 990.00 und 8.1 % auf Fr. 2'090.00), gesamthaft somit Fr. 3'417.90. Der geltend gemachte Aufwand erscheint angemessen.