Wäre A._____ vor dem Abfüllen der Natronlauge über die Kennzeichnung von Gefahrgütern, den Umgang mit Gefahrgütern sowie den Schutz durch eine spezifische persönliche Schutzausrüstung geschult worden, hätte er ausserdem die Gefährlichkeit seiner Tätigkeit erkennen und sich selbst, u.a. durch das Tragen einer Schutzbrille, genügend schützen können, wodurch seine schweren Verletzungen im Augenbereich ebenfalls hätten vermieden werden können.