Dass ein Schnupperlehrling ohne entsprechende Ausbildung und Anleitung sowie ohne ständige Überwachung durch eine Fachkraft mit dem Abfüllen einer Flüssigkeit beauftragt wird, bei der es sich um Gefahrgut handeln könnte, ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, einen Erfolg wie den eingetretenen, d.h. eine Verätzung des Gesichts durch herausspritzende Natronlauge, zu verursachen. Die vorgeschriebenen begleitenden Massnahmen der Ausbildung, Anleitung und ständigen Überwachung bei der Manipulation mit Gefahrgut dienen denn gerade auch dazu, die Gefahr des Kontakts von Haut, Händen und Augen mit flüssigen und festen Gefahrstoffen zu