5.5. A._____ hat Verätzungen im Gesicht und am Hals erlitten, als er nach einer kurzen Instruktion durch C._____ alleine und ohne Schutzbrille einen Container mit Natronlauge abgefüllt hat und dabei der Schlauch nach oben gespickt und ihm Natronlauge ins Gesicht gespritzt ist. Der Beschuldigte hat A._____ zum Abfüllen des eingetroffenen Tanks zu C._____ geschickt, ohne zu wissen, welche Flüssigkeit abgefüllt wird, und ohne die begleitenden Massnahmen für den Umgang mit Gefahrgut sicherzustellen.