Zumal sie im Betrieb zu diesem Zeitpunkt noch nie Logistiker-Lehrlinge gehabt und mit den bisherigen Schnupperlehrlingen zuvor noch nie eine Abfüllung von Natronlauge gemacht hatten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 f.). Darüber hinaus war dem Beschuldigten auch bekannt, dass C._____ beim Abfüllen unter Zeitdruck stand («Ich habe ein Telefon erhalten, dass ein Tank per Bahn angekommen ist. Dieser sollte dringend an diesem Tag - 18 -