Anlässlich der Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte ausgesagt, als Leiter […] unterstehe ihm […] (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Er habe die Ausbildung für die Lehrlingsbetreuung gemacht und sei für die Lehrlinge bzw. zukünftigen Lehrlinge zuständig gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Er sei dafür zuständig gewesen, in welchem Lager A._____ während seines Praktikums eingesetzt werde. Er habe die Zuteilungen gemacht und mit den Lagerleitern besprochen, was zu tun sei und was A._____ machen dürfe und was nicht. C._____ sei informiert worden, dass sie einen Schnupperlehrling hätten und dieser vermutlich - 16 -