habe (UA act. 55 f.). Er habe ihn dort einsetzen wollen, weil er gewollt habe, dass A._____ diese Arbeit auch sehe. Bei dem Lager habe es sich um ein Gefahrengutlager Klasse 3 gehandelt. Er habe nicht gewusst, was dort abgefüllt werde. Im Normalfall würden dort ungefährliche Stoffe wie Öl- Sachen abgefüllt. Es sei sein Versäumnis, dass er nicht nachgefragt habe, um welche Flüssigkeit es sich handle (UA act. 56, 58). C._____ sei gesagt worden, dass A._____ kommen werde, um ihm beim Umfüllen zu helfen (UA act. 57). Um ca. 13:20 Uhr habe er selbst in das andere Lager gehen wollen, um nach A._____ zu schauen.