5.4.2. Der Beschuldigte hat anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 19. Juni 2019 ausgesagt, er sei über das Ganze der Hauptverantwortliche für A._____ gewesen. Am Morgen des 18. April 2019 sei A._____ mit ihm zusammen in einem Aussenlager gewesen und habe dort z.B. etikettiert und beim Ein- und Ausladen mitgeholfen. Er habe ihm gesagt, dass er am Nachmittag in ein anderes Lager gehen und dort eine Abfüllung machen könne. Es sei nicht darum gegangen, dass man A._____ dafür gebraucht - 15 -