2 des Bildungsplans zur Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung für Logistikerin/Logistiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 16. November 2015 besteht eine Ausnahme für Manipulationen mit Gefahrgut. Als begleitende Massnahmen sind dafür die Ausbildung der Lernenden, die Anleitung durch den Berufsbildner im Lehrbetrieb und Lehrpersonen in den überbetrieblichen Kursen mit Beizug des Gefahrgutbeauftragten im Betrieb u.a. betreffend die Kennzeichnung von Gefahrgütern, den Umgang mit Gefahrgütern, das Verhalten bei Unfällen sowie den Schutz durch spezifische PSA [persönliche Schutzausrüstung] und