Schutzmassnahmen wäre es nicht zu den Verletzungen von A._____ gekommen, womit die Kausalkette entfalle. Zudem habe er auch nicht damit rechnen müssen, dass die Abfüllung mit falsch eingestelltem Druck vorgenommen würde. Eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit entfalle daher (Berufungsbegründung S. 11 f.; vgl. Plädoyer Berufungsverhandlung).