A._____ gab anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Dezember 2022 an, es gehe ihm psychisch nicht gut. Er gehe kaum nach draussen, trage immer eine Kappe und spreche mit gesenktem Kopf. Er habe Narben am Bart, an den Augenbrauen und am Augenlid. Er schäme sich, mit Leuten im Ausgang zu sprechen, könne sich nicht im Spiegel ansehen und hasse sich selbst (GA act. 59). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung erschien A._____ mit einer Kappe und gab an, er sei meist zu Hause bei seiner Familie und wenig unterwegs. Psychisch gehe es ihm nach wie vor nicht gut. Er gehe einmal pro Monat zum Psychologen und nehme Schlaftabletten und Antidepressiva.