Ursprünglich war vorgesehen, dass A._____ ab Sommer 2019 eine Lehrstelle als Logistiker bei der M._____ AG antritt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9; UA act. 926, 55, 62). Dies war ihm gesundheitsbedingt jedoch nicht möglich (UA act. 580, 724). Im August 2020 begann A._____ dann eine Lehre als Kaufmann (UA act. 504). Gemäss der psychiatrischen Beurteilung von Dr. med. G._____ vom 31. Dezember 2020 sei die Arbeitsfähigkeit von A._____ im Rahmen der Lehre als Kaufmann in zeitlicher und leistungsmässiger Hinsicht nicht eingeschränkt. Eine Weiterführung der ambulanten psychiatrischen Therapie mit grundsätzlich maximal zwei Sitzungen pro Monat sei jedoch sinnvoll (UA act.