Im engeren Sinn betreffe dies den Umgang mit Chemikalien, in einem erweiterten Sinn aber auch eine Tätigkeit in einem Transportunternehmen und im Bereich Logistik. In funktioneller Hinsicht bestünden unter anderem noch deutliche Beeinträchtigungen der Konzentrationsfähigkeit, neben starken Schwierigkeiten, sich in der Öffentlichkeit und im Rahmen von Kontakten mit neuen, unbekannten Personen zu bewegen. Es sei zu erwarten, dass die Konzentrationsstörungen bis im August 2020 deutlich zurückgehen würden und grundsätzlich sei davon auszugehen, dass bis dann wieder eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit vorliege (UA act. 774 ff.).