Psychologen gebeten, um dessen psychische Stabilität und Traumaverarbeitung zu unterstützen (UA act. 336). Ab dem 20. August 2019 war A._____ darauf bei Dr. med. F._____, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH, in Behandlung, welcher die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung stellte (UA act. 842) und ihm weiterhin eine volle Arbeitsunfähigkeit attestierte (UA act. 558). Diese Diagnose wurde im Rahmen der psychiatrischen Beurteilung durch den Kreisarzt der Suva, Dr. med. G._____, am 9. Januar 2020 bestätigt (Posttraumatische Belastungsstörung [PTBS] ICD-10: F43.1 nach schwerer Verletzung des Gesichts durch Natron-Lauge bei Arbeitsunfall am 18.04.2019).