einer langen Bewusstlosigkeit, einem schweren und lang dauernden Krankenlager ("plusieurs mois d'hospitalisation"), einem ausserordentlich langen Heilungsprozess oder einer Arbeitsunfähigkeit während eines grossen Zeitraumes ("de nombreux mois d'incapacité de travail") verbunden ist (BGE 124 IV 53 E. 2; Urteil des Bundesgerichts 6B_360/2021 vom 31. Oktober 2022 E. 1.3.1 mit Hinweisen). Im Übrigen kann eine Kombination verschiedener Beeinträchtigungen, die für sich allein noch nicht als schwere Körperverletzung gelten, diese Qualifikation in der gesamtheitlichen Würdigung im Rahmen der Generalklausel nach Art.