4.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 1'800.00 b) den Spesen von Fr. 102.00 c) andere Auslagen Fr. 100.00 Total Fr. 2'002.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a-c im Gesamtbetrag von Fr. 2'002.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.