1.5. Am 12. Dezember 2022 fand die zweite Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit Befragung des Privatklägers A._____ als Auskunftsperson, von D._____ als Zeugin sowie des Beschuldigten statt. 1.6. Mit Urteil vom 12. Dezember 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen: 1. Der Beschuldigte ist schuldig der fahrlässigen schweren Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB.