__ nicht mit der entsprechenden Schutzausrüstung ausgestattet und seine ständige Überwachung nicht sichergestellt. Der Beschuldigte als Verantwortlicher stellte die erforderlichen begleitenden Massnahmen (Ausbildung, Instruktion, ständige Überwachung, Schutzausrüstung) in keinster Art und Weise sicher, indem er A._____ C._____, welcher sein reguläres Tagesprogramm zu bewältigen hatte, einfach kurzfristig als Hilfskraft zugewiesen hat. Das Überlassen von A._____ an C._____ ist unter den gegebenen Umständen als grobfahrlässig zu qualifizieren. Eine untergeordnete Mitschuld ist dem zwischenzeitlich verstorbenen C._____ zuzumessen, welcher den Einsatz von A._