beim Abfüllen der IBC-Container vom Tankwagen behilflich zu sein, wobei er vom Beschuldigten (unbegleitet) dorthin geschickt wurde. Der für die Lehrlingsbetreuung nicht zuständige C._____ liess A._____, welcher nicht wusste um welche Flüssigkeit es sich handelte, nach einer kurzen Instruktion alleine einen Container mit Natronlauge (50%) abfüllen und entfernte sich zwecks Vornahme einer anderen Tätigkeit (Bereitstellen von Paletten für einen Chauffeur an der Rampe).