1.2. Der Beschuldigte erhob am 27. Januar 2022 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Oberstaatsanwaltschaft erhob darauf am 14. April 2022 beim Bezirksgericht Zofingen die folgende Anklage gegen den Beschuldigten: I. Zur Last gelegte strafbare Handlung (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB) Der Beschuldigte hat fahrlässig einen Menschen am Körper und an der Gesundheit geschädigt, wobei die Schädigung schwer ist. Ort: Q._____, R-weg Zeit: Donnerstag, 18. April 2019, 13.25 Uhr (Unfallzeitpunkt)