Vor dem Hintergrund, dass Rechtsanwalt André Keller den Beschuldigten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigte und dadurch mit den Akten vertraut war, erscheint es angemessen, den für das Aktenstudium und die Arbeit an der Berufungsbegründung geltend gemachte Stundenaufwand von 19.58 Stunden um fünf Stunden auf 14.58 Stunden (und gesamthaft auf 23.58 Stunden) zu reduzieren. Dem Beschuldigten ist folglich eine Entschädigung von Fr. 5'683.55 (Honorar [Fr. 5'187.60], Auslagen [Fr. 89.60], MWST [Fr. 406.35]) auszurichten.