Der mit Honorarnote vom 14. August 2023 geltend gemachte Aufwand von 28.58 Stunden bzw. Fr. 6'868.25 (inkl. MWST und Auslagen) erscheint (auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten) überhöht. Vor dem Hintergrund, dass Rechtsanwalt André Keller den Beschuldigten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigte und dadurch mit den Akten vertraut war, erscheint es angemessen, den für das Aktenstudium und die Arbeit an der Berufungsbegründung geltend gemachte Stundenaufwand von 19.58 Stunden um fünf Stunden auf 14.58 Stunden (und gesamthaft auf 23.58 Stunden) zu reduzieren.